Energie

WBC und ISG Kundeninformation

 

Informationspflichten nach § 5 Abs. 2 und 4 EWSG über die Entlastung für Dezember 2022

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19. November 2022 in Kraft getreten ist. Hiermit wird eine Entlastung der Wärmeversorgungsunternehmen sowie der Erdgaslieferanten und auch eine solche der Vermieter vorgenommen. Diese Entlastung ist aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die endgültige Entlastung geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Der Betrag wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.

Besonderheiten im Falle einer Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Wärme -bzw. Gaspreise

Soweit bei Ihnen die Vorauszahlung der Betriebskosten wegen gestiegener Wärme- oder Gaspreise, seit 19. Februar 2022 angepasst worden ist, weisen wir darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 1 EWSG in Höhe des jeweiligen  Erhöhungsbetrages im Monat Dezember befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Erhöhungsbetrag für Dezember 2022 zu zahlen.

Besonderheiten bei neuen Mietverträgen ab dem 19. Februar 2022 in mit Gas versorgten Wohnungen

Soweit seit dem 19. Februar 2022 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden ist, weisen wir darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 2 EWSG i. H. v. 25 Prozent der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022 befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Betrag in Höhe von 25 Prozent der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022 zu zahlen.

Wie Sie im Einzelnen vorgehen können, entnehmen Sie bitte den Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereitstellt (Anlage). Sofern Sie in diesen Sonderfällen, bei Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung, oder bei Neumietverträgen seit dem 19. Februar 2022 nichts unternehmen, werden die Beträge im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

M. Goyn

Geschäftsführerin

Wohn- und Baugesellschaft Calau

Immobilien-Service-Gesellschaft Niederlausitz mbH

 


Presseinformation der Wohn- und Baugesellschaft Calau mbH – 24.08.2022

Optimierung der Heizungs- und Warmwasseranlagen

Mit Inbetriebnahme der Heizungsanlagen nach der Sommerpause in den Wohnbeständen der Wohn- und Baugesellschaft Calau mbH (WBC) werden diese durch die Fachfirma Elektro-Anlagenbau Calau mbH (EAC) gewartet und optimiert. Von Anfang Juni bis Anfang September wurden die Heizungsanlagen komplett eingestellt, um Energiekosten für unsere Kunden einzusparen. Die Kunden wurden darüber informiert.

Zur Wartung gehören eine optimale Heizkurve, die Raumsolltemperatur und die Wasserfüllstandskontrolle. Eine freiwillige Absenkung der Raumtemperatureinstellung an den Heizungsanlagen wird nach langer Überlegung nicht vorgenommen. Jeder Mieter ist über die Erhöhung der Energiekosten durch die Medien und WBC umfassend informiert, muss und kann selbst Einsparungen vornehmen. Eine Absenkung birgt auch die Gefahr, dass mit Elektroheizgeräten zusätzlich geheizt und das Stromnetz überlastet wird. Nach Bedarf erhalten Mieter ein Messgerät für Raumtemperatur und –feuchte. So kann einerseits eine optimale Raumtemperatur kontrolliert und Schimmelbildung gleichzeitig vermieden werden.

Weitere Möglichkeiten der Optimierung wurden erneut im August zwischen EAC und WBC diskutiert. So werden aktuell die Pumpen auf ihren Verbrauch an Energie geprüft, Pumpen mit einem hohen Energieverbrauch und Zirkulationspumpen ohne Thermostat werden dann ausgetauscht.

Über Facebook informieren wir unsere Kunden jeden Sonntag über Einsparmöglichkeiten im Alltag.

Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) und der BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.) setzen sich für die Mieter der Wohnungsunternehmen aktiv ein und fordern im Rahmen der Energiekrise eine schnelle, unbürokratische Entlastung der Mieter. In beiden Verbänden ist die WBC vertreten und liefert aktuelle Zahlen und Daten zur Argumentation gegenüber der Politik. Die aktuellen Presseinformationen der Verbände zu diesem Thema finden unsere Kunden ab sofort auch auf der Webseite des Wohnungsunternehmens.

Gasumlage: Wohnungswirtschaft fordert gezielte Unterstützung finanziell stark belasteter Wohnungsunternehmen und Mieterhaushalte Presseinformation des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Gasumlage: Wohnungswirtschaft fordert gezielte Unterstützung finanziell stark belasteter Wohnungsunternehmen und Mieterhaushalte Presseinformation des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Berlin – Die Firma Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber, hat heute die Höhe der staatlichen Gasumlage festgelegt, die ab 1. Oktober gelten wird. Sie liegt bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde und soll Gasversorger entlasten, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Durch die Gasumlage verschärft sich die finanzielle Belastung sowohl bei den sozial orientierten Wohnungsunternehmen als auch bei den Mieterhaushalten. Denn zu den ohnehin steigenden Gaspreisen kommt durch die Umlage eine zusätzliche Kostenerhöhung um aktuell 13,4 Prozent noch hinzu. Zunächst sind die Wohnungsunternehmen unmittelbar betroffen, denn sie müssen die stark steigenden Kosten durch deutlich höhere Zahlungen an die Versorger jetzt schon vorfinanzieren. Die Wohnungsunternehmen befinden sich damit in einer schwierigen ‚Sandwich-Position‘ zwischen Energieversorgern und Haushalten. Denn einige sozial orientierte Wohnungsunternehmen bringen die hohen Vorauszahlungen aktuell bereits in akute finanzielle Schwierigkeiten und teils an den Rand ihrer Existenz. Schritt eins müssen daher Bürgschaftsprogramme zur Sicherung der Liquidität von Wohnungsunternehmen sein, die ansonsten von einer Insolvenz gefährdet sind.

Parallel müssen die Bürger je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit wirksam entlastet werden. Die von Bundeskanzler angekündigte Wohngeldreform ist hierfür ein wichtiger Teil-Baustein. Angesichts des massiven Gaskostenanstiegs muss aber der Kreis der Anspruchsberechtigten für Unterstützungsleistungen ebenfalls massiv ausgeweitet werden. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung muss dabei schnell, unbürokratisch und unabhängig von der Prüfabwicklung beim Wohngeld erfolgen. Die Regierung muss sicherstellen, dass die Unterstützung spätestens zum 1. Januar 2023 ausgezahlt wird. Ansonsten werden Millionen von Haushalten bis weit in die Mitte der Gesellschaft in finanzielle Schieflage geraten. Genau das ist es, was den sozialen Frieden in Deutschland in Gefahr bringt.

Ein Anreiz zum Energiesparen wird entgegen einiger warnender Rufe auch dann noch bestehen, wenn die finanziell stark belasteten Haushalte wirksam unterstützt werden. Denn die Wohngeldzuschüsse werden niemals ausreichen, um die Mehrbelastung vollständig auszugleichen. Die Mehrbelastung der Haushalte wird bei richtiger Umsetzung dann aber zumindest nicht mehr existenziell sein. Ziel der Unterstützungsmaßnahmen muss also eine gezielte soziale Abfederung als auch ein langfristiger Energiespar-Anreiz sein.

Was die voraussichtlichen Mehreinnahmen des Staates durch die Mehrwertsteuer bei der Gasumlage betrifft, sollten diese nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Das wäre unwirksam und sozial ungerecht. Auch hier muss gezielt nach mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit differenziert werden.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Wohn- und Baugesellschaft Calau mbH
Cottbuser Straße 32
03205 Calau
Telefon: (03541) 89 58-0
Telefax: (03541) 89 58-20
E-Mail: info@wbc-calau.de

Die Wohn- und Baugesellschaft Calau mbH (WBC) ist ein innovativer Dienstleister rund um das Thema Leben und Wohnen in der Stadt Calau. Als größter Wohnungsanbieter in der Stadt bewirtschaften wir einen Bestand von ca. 1200 Wohnungen und 20 Gewerbeeinheiten. Alleiniger Gesellschafter der ist die Stadt Calau. Für Serviceleistungen und die Fremdverwaltung wurde das Tochterunternehmen „Immobilien-Service-Gesellschaft Niederlausitz mbH“ (ISG) gegründet. Unsere Mitarbeiter haben eine sehr lange Berufserfahrung, hohe Fachkompetenz und anerkannte Ausbildungen im Bereich Immobilienwirtschaft. Seit 1994 bilden wir junge Menschen für den Immobilienkaufmann (m/w/d) aus.
Der Bestand wurde, bis auf ein Mehrfamilienhaus, komplett saniert. Jährlich werden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 1 Mill EUR vorgenommen. Wir suchen für die Bewirtschaftung unseres Bestandes neue Lösungsansätze, damit sich unsere Kunden zu Hause fühlen. Zu den letzten Baumaßnahmen zählt die Neugestaltung des Gassenhofes mit Witz, Lach- und Spielplatz. Darüber hinaus haben wir die Wohnstyle`s „Life“ (barrierearm) und „Light“ für Familien und Senioren in diesem Wohnhof integriert.